Arbeitsrecht
Unter das Arbeitsrecht fallen u.a. sämtliche Probleme und Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dies betrifft nicht nur die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, sondern auch die Gestaltung von Arbeitsverträgen oder anderen Vereinbarungen.
Zum Arbeitsrecht zählt auch das sog. Kollektivarbeitsrecht, also beispielsweise Streitigkeiten aus dem Betriebsverfassungsrecht.
Ansprechpartnerin: Christine Leuker, Rechtsanwältin |
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