Kosten
Die Gebühren und Kosten für die Tätigkeit des Rechtsanwalts bemessen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierbei bestimmt das RVG die Kosten und Gebühren für den Rechtsanwalt nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert der jeweiligen Angelegenheit.
Neben oder auch alternativ zu den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG ist der Rechtsanwalt dazu berechtigt, die Honorare für seine Tätigkeit mit dem Mandanten frei zu vereinbaren und hierüber eine Vergütungsvereinbarung zu schließen. Im Rahmen einer gerichtlichen Tätigkeit darf die vereinbarte die gesetzliche Vergütung nach dem RVG nicht unterschreiten.
Wir sprechen die Kostenfrage bereits bei der Mandatsaufnahme an, um Transparenz zu schaffen. Im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen, suchen wir nach der für Sie und das Mandat passendsten Kostenregelung. Bei uns steht Ihr Erfolg und nicht unser Profit im Vordergrund. Gerne können Sie uns vorab telefonisch oder schriftlich auf die Kosten ansprechen.
Ob eine bestehende Rechtsschutzversicherungen unsere Gebühren ganz oder teilweise übernimmt und ob eine Selbstbeteilugung besteht, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen (ARB) und dem Versicherungsschein der Versicherung. Im Rahmen eines Mandates schreiben wir Ihre Rechtsschutzversicherung in einem für Sie kostenlosen Erstanschreiben mit dem Ziel der Übernahme von Kostenschutz an.
Bei geringem Einkommen/Vermögen besteht die Möglichkeit Beratungshilfe im außergerichtlichen Bereich sowie Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe im gerichtlichen Bereich zu erhalten.