kurz & bündig

Unterhalt

Neben Kindesunterhalt gibt es für die Ehe-/oder Lebenspartner grundsätzlich Unterhalt vor der Scheidung (Trennungsunterhalt) und Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt).
Typische Fragestellungen sind etwa: Wie lange muss ich dem Ehegatten Unterhalt zahlen?
Muss ich für meine Eltern die Heimkosten bezahlen?

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung aber auch Abwehr von Unterhaltsansprüchen.

Sie können uns wie folgt erreichen

Telefon:  09191 2385

oder      [email protected] 

Adresse

  • Klosterstraße 16
    91301 Forchheim

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Kontakt

  • Telefon: (09191) 23 85, 23 86
  • Fax: (09191) 15006
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Freitag 8.30-14.00 Uhr

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