kurz & bündig

Erbrecht

Sie wollen zu Lebzeiten ein Testament – vielleicht gemeinschaftlich mit Ihrem Ehegatten – oder einen Erbvertrag errichten oder Ihren Kindern Vermögen schenken?

Worauf ist zu achten?

Nach dem Tod des Erblassers müssen Sie als Erbe überlegen, 

  • ob Sie das Erbe ausschlagen wollen,  
  • ob ein Vermächtnis vorhanden ist,
  • ob ein Pflichtteil zu zahlen ist,
  • welche Steuer für Sie anfällt.
  • Pflichtteil, Testament, erben und vererben.

Vielleicht müssen Sie sich mit weiteren Erben in einer Erbengemeinschaft auseinandersetzen?

Sie sind als Kind des Erblassers enterbt worden? 

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Mehr Info zum Thema Erbrecht finden sie hier

Sie können uns wie folgt erreichen

Telefon:  09191 2385

oder      [email protected] 

Adresse

  • Klosterstraße 16
    91301 Forchheim

Anfahrt!

Kontakt

  • Telefon: (09191) 23 85, 23 86
  • Fax: (09191) 15006
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag 8.30-17.00 Uhr
Freitag 8.30-14.00 Uhr