Ehe- und Familienrecht
Das Ehe- und Familienrecht betrifft alle Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit Ehe und Familie sowie der Lebenspartnerschaft und der nichtehelichen Lebensgemeinschaft entstehen.
Bereits vor einer Eheschließung ist es sinnvoll, sich über die rechtlichen Folgen der Eheschließung zu informieren und ggfls. individuelle Vereinbarungen z.B. im Hinblick auf das Vermögen, den Unterhalt etc. zu treffen. Hier beraten wir Sie gerne.
Auch Probleme während der bestehenden Ehe und natürlich bei einem Scheitern der Ehe sowie der nachfolgenden Trennung fallen hierunter. Hier ist insbesondere das Unterhaltsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, Schuldenregelungen, Zuweisung einer Wohnung aber auch Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern zu nennen.
Hierunter fallen auch die Ehescheidung und das Scheidungsfolgenrecht mit Unterhaltsfragen, Vermögensfragen, Umgang und Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Versorgungsausgleich (Ausgleich von Rentenansprüchen) etc.
Dazu gehört auch die spätere Abänderung von Unterhaltstiteln oder Rentenregelungen. Umfasst ist auch das gesamte Unterhaltsrecht, so z.B. Verwandtenunterhalt.
Wir beraten und vertreten Sie in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Ansprechpartner: Birgit Leidel, Rechtsanwältin und Fachanwältin Ulrike Hoffmann, Rechtsanwältin und Fachanwältin |
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Um Sie bestmöglich und individuell beraten und vertreten zu können, bitten wir Sie zum ersten Termin folgende Unterlagen mitzubringen, sofern es Ihnen möglich ist. | |
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