Erbrecht
Sie wollen zu Lebzeiten ein Testament – vielleicht gemeinschaftlich mit Ihrem Ehegatten – oder einen Erbvertrag errichten oder Ihren Kindern Vermögen schenken?
Worauf ist zu achten?
Nach dem Tod des Erblassers müssen Sie als Erbe überlegen,
- ob Sie das Erbe ausschlagen wollen,
- ob ein Vermächtnis vorhanden ist,
- ob ein Pflichtteil zu zahlen ist,
- welche Steuer für Sie anfällt.
- Pflichtteil, Testament, erben und vererben.
Vielleicht müssen Sie sich mit weiteren Erben in einer Erbengemeinschaft auseinandersetzen?
Sie sind als Kind des Erblassers enterbt worden?
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
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